Gern gebe ich Ihnen eine Orientierung zu meinen Honorarkosten für die KlientInnen, die Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten.
- Ich arbeite unabhängig von der Versorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Daher rechne ich alle in Anspruch genommenen Leistungen direkt mit Ihnen ab. Ausnahme: Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung, kann unter Umständen eine Kostenübernahme möglich sein. Ihr Vertrag muss die Leistung „Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz” beinhalten.
- Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen derzeit noch nicht die Kosten für Psychotherapien nach dem Verfahren der Psychodramatherapie und der Traumatherapie. In Deutschland sind nur die psychoanalytischen, tiefenpsychologischen und verhaltenstherapeutischen Verfahren abrechnungsfähig. Das ist umso bedauerlicher, da bereits in Österreich und der Schweiz die Wirksamkeit und Wissenschaftlichkeit der Psychodramatherapie anerkannt und damit die Kassenzulassung erreicht wurde. Ich habe mich seinerzeit bewusst für diese beiden sehr wirksamen, nicht kassenanerkannten Verfahren entschieden.
- Als SelbstzahlerIn haben Sie den Vorteil, dass keine Ihrer Daten und Diagnosen an Krankenkassen weitergereicht werden. Dadurch unterliege ich auch nicht deren spezifischer Sicht psychischer Krankheit in ihrer Reduzierung auf „Störungen mit Krankheitswert“ und einer entsprechend eingeengten Behandlung. Dies gibt mir den Freiraum, orientiert an Ihren ganz speziellen Bedürfnissen methodenübergreifend arbeiten zu können.
- Mein Stundensatz gilt für 60 Minuten. Es kann manchmal sinnvoll sein, längere Sitzungen à 90 Minuten zu vereinbaren.
- Für eine Therapiestunde berechne ich 70-110 Euro, wobei der Richtwert 90 Euro, bei Paartherapien 110 Euro beträgt. Die Höhe des Honorars ist sozial gestaffelt. Sie entscheiden selbst, wie viel Sie bezahlen wollen und können.
- Für das Erstgespräch stelle ich 50 Euro in Rechnung.